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SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe: Textausgabe mit ausführlicher Kommentierung

作者:
Horst Marburger , " "
ISBN :
3802974956
出版日期:
2010-08-21 00:00:00
语言:
国家地区:
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SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe lich, so sollen auch die fr die Eingliederung zustndigen Stellen beteiligt werden. (3) Erscheinen Hilfen nach 搂 35a erforderlich, so soll bei der Aufstellung und nderung des Hilfeplans sowie bei der Durchfhrung der Hilfe die Person, die eine Stellungnahme nach 搂 35a Abs. 1a abgegeben hat, beteiligt werden.搂搂 36a �37 2. die Voraussetzungen fr die Gewhrung der Hilfe vorlagen und 3. die Deckung des Bedarfs a) bis zu einer Entscheidung des Trgers der ffentlichen Jugendhilfe ber die Gewhrung der Leistung oder b) bis zu einer Entscheidung ber ein Rechtsmittel nach einer zu Unrecht abgelehnten Leistung keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat. 2War es dem Leistungsberechtigten unmglich, den Trger der ffentlichen Jugendhilfe rechtzeitig ber den Hilfebedarf in Kenntnis zu setzen, so hat er dies unverzglich nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. 搂 37 Zusammenarbeit bei Hilfen auerhalb der eigenen Familie (1) 1Bei Hilfen nach 搂搂 32 bis 34 und 搂 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 soll darauf hingewirkt werden, dass die Pflegeperson oder die in der Einrichtung fr die Erziehung verantwortlichen Personen und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zusammenarbeiten. 2Durch Beratung und Untersttzung sollen die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. 3Whrend dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und Untersttzung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefrdert wird. 4Ist eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen frderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. (2) 1Die Pflegeperson hat vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und whrend der Dauer der Pflege Anspruch auf Beratung und Untersttzung; dies gilt auch in den Fllen, in denen dem Kind oder dem Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewhrt wird oder die Pflegewww.WALHALLA.de3(4) Vor einer Entscheidung ber die Gewhrung einer Hilfe, die ganz oder teilweise im Ausland erbracht wird, soll zur Feststellung einer seelischen Strung mit Krankheitswert die Stellungnahme einer in 搂 35a Abs. 1a Satz 1 genannten Person eingeholt werden. 搂 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung (1) 1Der Trger der ffentlichen Jugendhilfe trgt die Kosten der Hilfe grundstzlich nur dann, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Magabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; dies gilt auch in den Fllen, in denen Eltern durch das Familiengericht oder Jugendliche und junge Volljhrige durch den Jugendrichter zur Inanspruchnahme von Hilfen verpflichtet werden. 2Die Vorschriften ber die Heranziehung zu den Kosten der Hilfe bleiben unberhrt. (2) 1Abweichend von Absatz 1 soll der Trger der ffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen, insbesondere der Erziehungsberatung, zulassen. 2Dazu soll er mit den Leistungserbringern Vereinbarungen schlieen, in denen die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Leistungserbringung sowie die bernahme der Kosten geregelt werden. (3) 1Werden Hilfen abweichend von den Abstzen 1 und 2 vom Leistungsberechtigten selbst beschafft, so ist der Trger der ffentlichen Jugendhilfe zur bernahme der erforderlichen Aufwendungen nur verpflichtet, wenn 1. der Leistungsberechtigte den Trger der ffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung ber den Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt hat, 74
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